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Meine Spielzeuge:
Der XP Goldmaxx Power V4 , Whites MXT und der Fisher 1280-X Aquanaut
Neuer eBay-Grundsatz zum Handel mit archäologischen Funden
Dienstag, 1. Juli 2008 | 10:35
Liebe eBay-Mitglieder,
ab heute den 1. Juli 2008 gilt ein neuer eBay-Grundsatz zum Handel mit archäologischen Funden. Altertümer wie Münzen, Waffen, Grabbeigaben, Keramiken, Schmuck, Werkzeuge etc. dürfen nur noch dann gehandelt werden, wenn ein schriftlicher Nachweis (Pedigree) vorliegt, der die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf archäologische Funde belegt. Diese Dokumente müssen in dem Angebot abgebildet und gut leserlich sein.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
Wurde auch Zeit !
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Mein modifizierter XP Goldmaxx
versehen mit einem stabilen Aluminium Teleskop Gestänge läst sich das Gerät nun binnen ein paar Sekunden auf 59 cm zusammen schieben. Des weiteren die Modifizierung des Kabels (siehe Foto)
Infos: Mail oder Skype !
Hier möchte ich euch mal mein Hobby ein wenig näher bringen.Es gibt viele Fragen, die hier durch Berichte der Medien erläutert werden sollen. In der Zukunft habe ich vor, dieses Hobby mal ein wenig durchsichtiger erscheinen zu lassen. Es wurden in der nahen Vergangenheit einfach zu viele (meiner Meinung) nach falsche Berichte in den Medien gezeigt. Ich hoffe, das diese Seite ein wenig dazu beiträgt, anderen Mitbürgern ein wenig die Angst zu nehmen, wenn mal wieder ein Sondengänger aus einem Busch springt, oder sich Merkwürdig auf einem Acker verhält.
Des weiteren werde ich versuchen, ein paar Tipps zu geben, die sich um dieses Thema drehen.
Was ist ein Metalldetektor?
Ein Metalldetektor ist ein hochempfindliches elektronisches Messgerät, welches nach neusten Erkenntnissen gefertigt wird. Der Detektor besteht im Groben aus einer Suchspule, welche über ein Gestänge mit einer Elektronikeinheit verbunden ist. Setzt man das Gerät in Betrieb, bildet sich an der Suchspule ein elektromagnetisches Feld. Dieses Feld kann Erdboden, Gestein, Holz, Wände und sogar Personen durchdringen und dort mit Hilfe unterschiedlichster Funktionsprinzipien verborgene Metalle lokalisieren. Grundsätzlich können mit Hilfe von Detektoren alle Metalle geortet werden. Mit besonderen Diskriminator-Einrichtungen ist es aber heutzutage möglich, ferromagnetische Objekte (Eisen, Nickel) und Objekte mit bestimmten Leitwerten auszufiltern.
Beispiel: Whites MXT

Recht & Gesetz
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Machen Sie sich mit den gesetzlichen Bestimmungen ganz allgemein vertraut. In der Bundesrepublik ist das Fundrecht zunächst einmal in den §§ 965 ff. BGB geregelt. Dort finden Sie vor allem Bestimmungen über die Anzeige und die Ablieferung von Funden, den Finderlohn und den Eigentumserwerb an dem Fundgegenstand, wenn sich der bisherige Eigentümer nicht mehr ermitteln läßt. Im Bereich der deutschen Küstengewässer ist die Strandungsordnung vom 17. Mai 1984 zu beachten. Wollen Sie Ihren Detektor mit ins Ausland nehmen, so müssen Sie die dort geltenden Bestimmungen beachten. Erkundigen Sie sich also vorher bei den zuständigen Stellen, wie Botschaften und Konsulaten, was für die Mitnahme Ihres Gerätes und seine Benutzung jeweils gilt.
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Beachten Sie weiterhin unbedingt die in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland geltenden Denkmalschutzgesetze! Diese stellen neben baulichen Anlagen auch sonstiges archäologisches Fundgut wie Münzen, Schmuck, Gerät, Waffen unter besonderen Schutz und bestimmen unter Androhung eines Bußgeldes bei Zuwiderhandlungen, daß das gezielte Graben - teilweise auch das Nachforschen - nach solchen Bodendenkmälern durch die zuständige Denkmalbehörde genehmigt werden muß. Denn solche Bodenfunde vermögen dem Archäologen bei einer fachgerechten Ausgrabung, wichtige Auskünfte über das Leben und Wirken des Menschen von der Urgeschichte bis zur Neuzeit zu geben. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie Bestandteile eines archäologischen Befundes sind, so z.B. zu den Standspuren eines längst vergangenen Hauses oder zu einer Bestattung gehören. Die Aussagekraft einer solchen Bodenurkunde wird erheblich reduziert, wenn Fund und Befund auseindergerissen werden: Hat Ihr Detektor ein Metallobjekt geortet, kann es sich z.B. um eine zu einer frühmittelalterlichen Bestattung gehörende Münze handeln. Wenn Sie von Ihnen ausgegraben wird, zerstören Sie nicht nur den Befund an dieser Stelle und machen eine Aussage zum Totenbrauch zunichte, sondern Sie berauben ihn mit der Münze auch von seiner Datierungsmöglichkeit. Wer eine Genehmigung erteilt, erfahren Sie in den Gemeinde- und Kreisverwaltungen oder bei dem zuständigen Amt für Bodendenkmalpflege. Bedenken Sie, daß fast überall mit archäologischen Funden zu rechnen ist und sich der gesetzliche Schutz nicht nur auf ausgewiesene oder obertägig erkennbare Bodendenkmäler oder Fundstellen beschränkt, sondern sich auf alle bekannten wie noch unbekannten archäologischen Objekte bezieht. Die Denkmalschutzgesetze schreiben außerdem vor, daß alle archäologischen Funde - hierbei kann es sich auch um neuzeitliche Objekte handeln -, die durch gezieltes Graben oder die als "Gelegenheitsfunde" bei anderen Bodeneingriffen zutage gefördert werden, zu melden und dem zuständigen Denkmalamt zur wissenschaftlichen Aufnahme vorübergehend zu überlassen sind. Riskieren Sie also keine Strafen, indem Sie weder ohne Genehmigung nach archäologischen Objekten graben, noch die Funde unterschlagen! Daß die Beschäftigung mit der Archäologie auch ohne Grabungen interessant ist, werden Sie erfahren, wenn Sie sich der archäologischen Arbeitsgemeinschaft eines Heimatvereins anschließen.
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Sondengaenger.de.tl 2006-11
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